Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzbestimmungen Software „flag“
Deterministische Injektion von PDF/UA-Identifikatoren und Dokumententiteln in XMP-Metadaten
Präambel & Rechteinhaberschaft
Die Software „flag“ ist eine autarke Desktop-Applikation zur deterministischen Verankerung von PDF/UA-Identifikatoren und Dokumententiteln in XMP-Metadaten. Urheberin und Inhaberin aller Rechte an der Software, dem Quellcode, dem kompilierten V8-Bytecode sowie der Marke ist Beate Marshall Carrasquilla, Digital Systemics, Solingen, Germany.
§ 01.
Bereitstellung und Evaluierung der Testversion
- Die Anforderung der 24-Stunden-Testversion erfolgt über die Bereitstellung von Name und geschäftlicher E-Mail-Adresse und berechtigt zum Bezug eines zeitlich limitierten Testschlüssels.
- Der Testschlüssel aktiviert die Software für 24 Stunden ab Erststart im vollen Funktionsumfang auf einem lokalen Arbeitsplatz.
- Die Nutzung während dieser Phase dient der internen technischen Prüfung, der Kompatibilitätsbewertung sowie der Einbindung in bestehende Systemumgebungen.
- Der produktive Einsatz zur dauerhaften Dokumentenabnahme oder für Mandantenabschlüsse setzt den Erwerb einer regulären Nutzungslizenz voraus.
- Nach Ablauf des Zeitraums endet die Ausführbarkeit des Testschlüssels automatisch.
§ 02.
Kommerzielle Nutzungslizenzen & Lizenzmodelle
- Single Seat: Beinhaltet das dauerhafte Nutzungsrecht zur lokalen Ausführung auf genau einem lokalen Arbeitsplatz.
- Team (5 Seats): Beinhaltet das dauerhafte Nutzungsrecht zur lokalen Ausführung auf bis zu fünf parallelen Arbeitsplätzen innerhalb der Organisation.
- Enterprise & NGO: Nutzungsumfang und Bereitstellung erfolgen gemäß individueller Vereinbarung oder Freigabe nach Nachweis.
- Jede Lizenz berechtigt zur Ausführung im Rahmen der erworbenen Arbeitsplatzanzahl auf freigegebenen 64-Bit-Zielsystemen.
§ 03.
Vertragsschluss, Preise und Rechnungsstellung
- Der Vertrag über den Erwerb einer kommerziellen Nutzungslizenz kommt mit Absenden der Bestellung und Bereitstellung des Lizenzschlüssels zustande.
- Alle angegebenen Preise verstehen sich rein netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Der Rechnungsbetrag wird unmittelbar mit Rechnungsstellung fällig und ist über die im Bestellprozess definierten Zahlungswege auszugleichen.
§ 04.
Lieferung und Freischaltung
- Die Bereitstellung der Software erfolgt digital per Download, die Auslieferung des Lizenzschlüssels per elektronischer Post (E-Mail).
- Mit der Übermittlung des Schlüssels gilt die digitale Leistung als erbracht.
§ 05.
Gewährleistung und Haftung
- Die Funktionsweise der Software orientiert sich an den technischen Vorgaben der Dokumentation. Die Gewährleistungsfrist für gewerbliche Kunden beträgt 12 Monate ab Bereitstellung.
- Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die regelmäßige Sicherung von Quelldaten sowie die finale Prüfung der Konformität verbleiben in der Eigenverantwortung der nutzenden Organisation.
§ 06.
Gemeinnützige Organisationen (NGOs)
- Anerkannte gemeinnützige Institutionen, Vereine und Nichtregierungsorganisationen erhalten dauerhaft freie Volllizenzen.
- Die Freischaltung erfolgt nach Übermittlung eines entsprechenden Nachweises der Gemeinnützigkeit.
§ 07.
Datensouveränität & Lokale Verarbeitung
- Sämtliche Datei- und Metadaten-Operationen vollziehen sich lokal im Speicher des Anwendersystems.
- Dokumenteninhalte, Dateipfade und Metadaten verbleiben auf der lokalen Hardware der nutzenden Organisation.
§ 08.
Urheberrecht & Integrität des Bytecodes
- Sämtliche Urheber- und Verwertungsrechte an Programmstruktur, V8-Bytecode und Benutzeroberfläche verbleiben bei der Urheberin.
- Die Dekompilierung, Modifikation, Weiterveräußerung sowie die Weitergabe des kompilierten Codes an Dritte außerhalb der erworbenen Lizenzplätze sind untersagt.
§ 09.
Verbindlichkeit & Konformitätsnachweis
- Die Software verankert Metadaten nach den Vorgaben der Spezifikationen ISO 14289-1 (PDF/UA-1) sowie ISO 14289-2 (PDF/UA-2).
- Die Validierung und Freigabe erzeugter Dokumente hinsichtlich gesetzlicher Gesamtkonformität (z. B. BFSG, EN 301 549, BITV) verbleibt in der Verantwortung der anwendenden Organisation.
§ 10.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Solingen.
