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Beate Marshall | Digital Systemics
AUTARKE DESKTOP-APPLIKATION // V8-BYTECODE
ISO 14289-1 & ISO 14289-2 // AGB & LIZENZ

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzbestimmungen Software „flag“

Deterministische Injektion von PDF/UA-Identifikatoren und Dokumententiteln in XMP-Metadaten

Präambel & Rechteinhaberschaft

Die Software „flag“ ist eine autarke Desktop-Applikation zur deterministischen Verankerung von PDF/UA-Identifikatoren und Dokumententiteln in XMP-Metadaten. Urheberin und Inhaberin aller Rechte an der Software, dem Quellcode, dem kompilierten V8-Bytecode sowie der Marke ist Beate Marshall Carrasquilla, Digital Systemics, Solingen, Germany.

§ 01.

Bereitstellung und Evaluierung der Testversion

  • Die Anforderung der 24-Stunden-Testversion erfolgt über die Bereitstellung von Name und geschäftlicher E-Mail-Adresse und berechtigt zum Bezug eines zeitlich limitierten Testschlüssels.
  • Der Testschlüssel aktiviert die Software für 24 Stunden ab Erststart im vollen Funktionsumfang auf einem lokalen Arbeitsplatz.
  • Die Nutzung während dieser Phase dient der internen technischen Prüfung, der Kompatibilitätsbewertung sowie der Einbindung in bestehende Systemumgebungen.
  • Der produktive Einsatz zur dauerhaften Dokumentenabnahme oder für Mandantenabschlüsse setzt den Erwerb einer regulären Nutzungslizenz voraus.
  • Nach Ablauf des Zeitraums endet die Ausführbarkeit des Testschlüssels automatisch.
§ 02.

Kommerzielle Nutzungslizenzen & Lizenzmodelle

  • Single Seat: Beinhaltet das dauerhafte Nutzungsrecht zur lokalen Ausführung auf genau einem lokalen Arbeitsplatz.
  • Team (5 Seats): Beinhaltet das dauerhafte Nutzungsrecht zur lokalen Ausführung auf bis zu fünf parallelen Arbeitsplätzen innerhalb der Organisation.
  • Enterprise & NGO: Nutzungsumfang und Bereitstellung erfolgen gemäß individueller Vereinbarung oder Freigabe nach Nachweis.
  • Jede Lizenz berechtigt zur Ausführung im Rahmen der erworbenen Arbeitsplatzanzahl auf freigegebenen 64-Bit-Zielsystemen.
§ 03.

Vertragsschluss, Preise und Rechnungsstellung

  • Der Vertrag über den Erwerb einer kommerziellen Nutzungslizenz kommt mit Absenden der Bestellung und Bereitstellung des Lizenzschlüssels zustande.
  • Alle angegebenen Preise verstehen sich rein netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Der Rechnungsbetrag wird unmittelbar mit Rechnungsstellung fällig und ist über die im Bestellprozess definierten Zahlungswege auszugleichen.
§ 04.

Lieferung und Freischaltung

  • Die Bereitstellung der Software erfolgt digital per Download, die Auslieferung des Lizenzschlüssels per elektronischer Post (E-Mail).
  • Mit der Übermittlung des Schlüssels gilt die digitale Leistung als erbracht.
§ 05.

Gewährleistung und Haftung

  • Die Funktionsweise der Software orientiert sich an den technischen Vorgaben der Dokumentation. Die Gewährleistungsfrist für gewerbliche Kunden beträgt 12 Monate ab Bereitstellung.
  • Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Die regelmäßige Sicherung von Quelldaten sowie die finale Prüfung der Konformität verbleiben in der Eigenverantwortung der nutzenden Organisation.
§ 06.

Gemeinnützige Organisationen (NGOs)

  • Anerkannte gemeinnützige Institutionen, Vereine und Nichtregierungsorganisationen erhalten dauerhaft freie Volllizenzen.
  • Die Freischaltung erfolgt nach Übermittlung eines entsprechenden Nachweises der Gemeinnützigkeit.
§ 07.

Datensouveränität & Lokale Verarbeitung

  • Sämtliche Datei- und Metadaten-Operationen vollziehen sich lokal im Speicher des Anwendersystems.
  • Dokumenteninhalte, Dateipfade und Metadaten verbleiben auf der lokalen Hardware der nutzenden Organisation.
§ 08.

Urheberrecht & Integrität des Bytecodes

  • Sämtliche Urheber- und Verwertungsrechte an Programmstruktur, V8-Bytecode und Benutzeroberfläche verbleiben bei der Urheberin.
  • Die Dekompilierung, Modifikation, Weiterveräußerung sowie die Weitergabe des kompilierten Codes an Dritte außerhalb der erworbenen Lizenzplätze sind untersagt.
§ 09.

Verbindlichkeit & Konformitätsnachweis

  • Die Software verankert Metadaten nach den Vorgaben der Spezifikationen ISO 14289-1 (PDF/UA-1) sowie ISO 14289-2 (PDF/UA-2).
  • Die Validierung und Freigabe erzeugter Dokumente hinsichtlich gesetzlicher Gesamtkonformität (z. B. BFSG, EN 301 549, BITV) verbleibt in der Verantwortung der anwendenden Organisation.
§ 10.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Solingen.
Beate Marshall Carrasquilla | Digital Systemics Gültigkeit // ab Oktober 2026
Bülowstraße 35 D-42659 Solingen DOC-ID: BM-DS-FLAG-AGB-LIC-V1
flag // Allgemeine Geschäftsbedingungen & Lizenzbestimmungen 1 // 1
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