ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG (EULA)
FÜR DIE SOFTWARE „dot | PDF/UA Flag Setter“ (nachfolgend „Software“).

Stand: 2026
Urheberin & Rechteinhaberin: Beate Marshall Carrasquilla

BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG VOR DER NUTZUNG DER SOFTWARE SORGFÄLTIG DURCH. DURCH DAS HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER NUTZEN DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN.

1. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Bereitstellung der Software „flag“ (nachfolgend „Software“) als ausführbare Binäranwendung für 64-Bit-Betriebssysteme. Alle Rechte an der Software, einschließlich des Quellcodes, der kompilierten V8-Bytecode-Strukturen, der visuellen Benutzeroberfläche, der Texte, Marken und Dokumentationen, verbleiben vollumfänglich und ausschließlich bei der Urheberin.

2. EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN UND LIZENZTYPEN
Die Urheberin gewährt Ihnen ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die Software in unveränderter Form gemäß dem jeweils erworbenen Lizenzmodell zu nutzen:

a) 24-Stunden-Testversion:
Das Nutzungsrecht ist zeitlich auf genau 24 Stunden ab Erststart bzw. Bereitstellung beschränkt und dient ausschließlich der Funktionsprüfung und Evaluierung auf einem einzelnen lokalen Arbeitsplatz. Eine fortgesetzte Nutzung nach Ablauf dieses Zeitraums erfordert den Erwerb einer Volllizenz.

b) Single Seat:
Dauerhaftes Nutzungsrecht für die Installation und Ausführung auf genau einem lokalen Arbeitsplatz (Endgerät).

c) Team (5 Seats):
Dauerhaftes Nutzungsrecht für die Installation und den Betrieb auf bis zu fünf (5) parallelen lokalen Arbeitsplätzen innerhalb derselben Organisation.

d) Enterprise & NGO:
Nutzungsumfang und Bereitstellung richten sich nach der individuellen Vereinbarung bzw. der Freigabe nach entsprechendem Nachweis.

3. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Dem Nutzer ist es untersagt:
a) die Software oder Teile davon zu verändern, zu adaptieren, zu übersetzen oder abgeleitete Werke zu erstellen;
b) die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder auf andere Weise zu versuchen, den zugrundeliegenden Quellcode, Architekturen oder Algorithmen offenzulegen;
c) die Software oder Teile davon zu vermieten, zu verleasen, zu verkaufen, unterzulizenzieren oder Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Urheberin zugänglich zu machen;
d) Urheberrechtsvermerke, Schutzrechtshinweise, Markenzeichen oder Identifikationsmerkmale der Urheberin aus der Software oder den Begleitdateien zu entfernen oder zu verändern.

4. LOKALE AUSFÜHRUNG & EIGENVERANTWORTUNG
a) Die Software ist als autarke Desktop-Anwendung konzipiert und führt sämtliche Verarbeitungs- und Injektionsschritte lokal auf dem Endgerät des Nutzers aus.
b) Die Software unterstützt die technische Ergänzung und Validierung von XMP-Metadaten (u. a. gemäß PDF/UA-1 / ISO 14289-1 und PDF/UA-2 / ISO 14289-2). Die Verantwortung für die vollständige inhaltliche, visuelle und strukturelle Konformität der verarbeiteten Dokumente mit gesetzlichen Vorgaben (wie dem BFSG oder der EN 301 549) verbleibt beim Nutzer.

5. URHEBERRECHT & GEISTIGES EIGENTUM
Die Software ist urheberrechtlich nach §§ 69a ff. UrhG geschützt. Die Struktur, Organisation, der kompilierte Code sowie das Informationsdesign der Software stellen geistiges Eigentum und Geschäftsgeheimnisse der Urheberin dar.

6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
a) Die Bereitstellung der Software erfolgt im aktuellen Auslieferungszustand („wie besehen“ / „as is“).
b) Bei unentgeltlicher Bereitstellung (einschließlich der Testversion) ist die Haftung der Urheberin auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
c) Bei entgeltlichen Lizenzen richtet sich die Haftung für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
d) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Der Nutzer ist für die regelmäßige Sicherung seiner Quelldaten selbst verantwortlich.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
b) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der Urheberin.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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